Der Medienrat hat in seiner Sitzung am 12. Januar 2011 die neue Ausschreibung von Sendezeiten auf den nichtkommerziellen UKW-Hörfunkfrequenzen 88,4 MHz und 90,7 MHz beschlossen.
Seit dem 22. Mai 2010 senden unterschiedliche Radioinitiativen unter dem einheitlichen Namen 88vier auf den Berliner UKW-Hörfunkfrequenzen 88,4 und 90, 7 MHz. Den Radioinitiativen wurden zum Sendestart eigenständige Sendeerlaubnisse ausgestellt. Um das Projekt 88vier auch zukünftig für weitere Interessenten und Ausbildungsradios zu öffnen, wurden die Sendeerlaubnisse zunächst auf ein Jahr befristet und laufen am 22. Mai 2011 aus.
Die Frist zur Antragstellung endet am Mittwoch, 2. März 2011, 12.00 Uhr (Eingang bei der mabb).
Auf der Grundlage von § 21 des Staatsvertrages über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich des Rundfunks (MStV) wird die folgende Ausschreibung bekanntgegeben:
Nach Prüfung der Anträge wird die mabb mit den in Betracht kommenden Bewerbern Möglichkeiten einer einvernehmenden Aufteilung besprechen. Danach wird der Medienrat über die weitere Nutzung und das Sendeschema entscheiden. Die Sendezeiten und Programmschienen werden grundsätzlich für maximal ein Jahr vergeben.
Die nichtkommerziellen Programme fallen unter die GEMA-Vereinbarung der ALM für nichtkommerzielle Radios.
Werbung oder andere Formen kommerzieller Nutzung sind auf den ausgeschriebenen Frequenzen ausgeschlossen. Möglich ist der Hinweis auf ein erweitertes Internetangebot mit Radioinhalten.
Anträge auf Erteilung einer Sendeerlaubnis für die Veranstaltung von Hörfunk auf den ausgeschriebenen Frequenzen sowie Anträge von Rundfunkanstalten, die Sendezeiten auf diesen Frequenzen für die Erprobung neuer Formate nutzen wollen, sind in zwölffacher Ausfertigung
bis zum Mittwoch, den 02. März 2011, 12:00 Uhr (Eingang bei der Medienanstalt)
an die Medienanstalt Berlin-Brandenburg, Kleine Präsidentenstraße 1, 10178 Berlin zu richten.
Die Anträge sollen in der angegebenen Reihenfolge die im Folgenden aufgeführten Angaben enthalten. Bei Anträgen von Rundfunkanstalten oder von der mabb bereits zugelassenen Veranstaltern auf die Zuweisung von Sendezeiten müssen nur die Angaben aus Abschnitt 1.1 und 3 enthalten sein.
Die Anträge der bestehenden Radioinitiativen auf den genannten Frequenzen müssen neben den Angaben aus Abschnitt 1.1 eine aktualisierte Programmbeschreibung und einen inhaltlichen Ausblick des zu erwartenden Programms enthalten.
Bei natürlichen Personen: Name, Vorname, Wohnsitz, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit,
Bei juristischen Personen: Name, Handelsregisterauszug, Gesellschaftsvertrag, gesetzliche oder satzungsmäßige Vertreter; für diese müssen außerdem die für natürliche Personen geforderten Angaben (s.o.) gemacht werden.
Bei auf Dauer angelegten nicht rechtsfähigen Personenvereinigungen: Angabe der Mitglieder, der rechtlichen Grundlage der Kooperation und der vertretungsberechtigten Person mit den für natürliche Personen geforderten Angaben (s.o.).
Beteiligung Dritter (neben den unter 2. genannten Personen) bei der Vorbereitung des Antrages und an der Herstellung, Verbreitung und Finanzierung des Programms
Beschreibung der getroffenen technischen und personellen Vorkehrungen für das geplante Programm.
Erläutern Sie den Ansatz, die Zielgruppe des Programms und Ihre Programmphilosophie
Geben Sie den Wortanteil (einschließlich Musikmoderation) an der gesamten Sendezeit an.
Geben Sie Einzelheiten über die von Ihnen vorgesehene Musikfarbe an, indem Sie dabei anerkannte Definitionen benutzen und eine ausreichende Zahl repräsentativer Musiktitel angeben.
Beschreiben Sie so umfassend und differenziert wie möglich den Inhalt des vorgesehenen Wortprogramms.
Erläutern Sie, welchen zusätzlichen Beitrag das Programm neben den bereits gesendeten Programmen in der Region Berlin-Brandenburg leisten soll.
Der Antrag muß erkennen lassen, daß der Antragsteller in der Lage ist, die notwendigen finanziellen, technischen und organisatorischen Vorkehrungen für das geplante Programm zu treffen. Hierzu sind vorzulegen:
Im Hinblick auf die bei ALEX - Offener Kanal Berlin bestehenden Möglichkeiten zur Produktion und Verbreitung von Radiosendungen werden zusätzliche regelmäßige Sendezeiten vorrangig an Produzenten vergeben, die Kompetenz und Erfahrungen bei der Produktion von Radiosendungen nachweisen können und deshalb erwarten lassen, dass die Sendungen den Ansprüchen eines breiteren Publikums entsprechen.
© Medienanstalt Berlin Brandenburg
Quelle: http://www.mabb.de/presse-publikationen/archiv/2011/17012011.html