MABB: Ausschreibung von Sendezeiten auf 88vier - kreatives Radio für Berlin (17. Januar 2011)

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Der Medienrat hat in seiner Sitzung am 12. Januar 2011 die neue Ausschreibung von Sendezeiten auf den nichtkommerziellen UKW-Hörfunkfrequenzen 88,4 MHz und 90,7 MHz beschlossen.

Seit dem 22. Mai 2010 senden unterschiedliche Radioinitiativen unter dem einheitlichen Namen 88vier auf den Berliner UKW-Hörfunkfrequenzen 88,4 und 90, 7 MHz. Den Radioinitiativen wurden zum Sendestart eigenständige Sendeerlaubnisse ausgestellt. Um das Projekt 88vier auch zukünftig für weitere Interessenten und Ausbildungsradios zu öffnen, wurden die Sendeerlaubnisse zunächst auf ein Jahr befristet und laufen am 22. Mai 2011 aus.

Die Frist zur Antragstellung endet am Mittwoch, 2. März 2011, 12.00 Uhr (Eingang bei der mabb).

Ausschreibung von Sendezeiten für die UKW-Hörfunkfrequenzen 88,4 und 90,7 MHz in Berlin

Auf der Grundlage von § 21 des Staatsvertrages über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich des Rundfunks (MStV) wird die folgende Ausschreibung bekanntgegeben:

A. Grundlagen der Ausschreibung

  1. Auf der Grundlage des vom Medienrat am 10./11. Mai 2010 beschlossenen Konzepts für ein nichtkommerzielles Radioprogramm senden seit dem 22. Mai 2010 unterschiedliche Radioinitiativen unter dem einheitlichen Namen 88vier auf den UKW-Hörfunkfrequenzen 88,4 und 90,7 MHz.
  2. Den Radioinitiativen wurden zum Sendestart am 22. Mai 2010 eigenständige Sendeerlaubnisse ausgestellt. Um die Hörfunkfrequenzen allerdings auch zukünftig für weitere Radioinitiativen und Ausbildungsradios zu öffnen wurden die Sendeerlaubnisse zunächst auf ein Jahr befristet. Die mögliche Vergabe von neuen Sendeplätzen und die Verlängerung der Sendeerlaubnisse nach Ablauf der Frist am 22.Mai 2011 wurde von der Entwicklung des Programms und der Nachhaltigkeit der Gesamtkonzeption abhängig gemacht.
  3. Für die Nutzung der beiden UKW-Hörfunkfrequenzen 88,4 MHz (Standort Postgiroamt) und 90,7 MHz (Standort Schäferberg) mit einem gemeinsamen Verbreitungsgebiet, das größere Teile von Berlin und Potsdam erreicht, wurden im Februar 2010 folgende Schwerpunkte vorgesehen:
    • ALEX-Radio – als Bürgerplattform nach den Regelungen des Offenen Kanals,
    • Ausbildungsrundfunk - im Rahmen von Ausbildungsinitiativen erstelltes Programm,
    • nichtkommerzielle Programmschienen für die Nutzung in eigener Verantwortung und für einen zeitlich befristen Zeitraum im Rahmen eines transparenten Vergabeverfahrens,
    • Erprobung neuer Formate sowohl für öffentlich-rechtliche als auch private Veranstalter, allerdings ohne Werbung.
  4. Diese Ausschreibung erfolgt auf Grundlage des bestehenden Sendeschemas. Sie hat das Ziel, neue Erkenntnisse zur Nachfrage nach Sendezeiten von bestehenden Programmanbietern aber auch von neuen Radioinitiativen zu gewinnen. Damit werden die genannten Frequenzen auch zukünftig für weitere Radioinitiativen und Ausbildungsradios geöffnet. Sendezeiten im Rahmen von ALEX werden nicht im Rahmen dieser Ausschreibung, sondern nach der Satzung von ALEX vergeben.

    Nach Prüfung der Anträge wird die mabb mit den in Betracht kommenden Bewerbern Möglichkeiten einer einvernehmenden Aufteilung besprechen. Danach wird der Medienrat über die weitere Nutzung und das Sendeschema entscheiden. Die Sendezeiten und Programmschienen werden grundsätzlich für maximal ein Jahr vergeben.

  5. Die mabb wird die Senderkosten für die Frequenzen im Rahmen ihrer Aufgabe der Förderung der terrestrischen Versorgung übernehmen. Unberührt davon bleiben die Kosten für die Zuführung zur Senderabwicklung bei ALEX. Die mabb wird allerdings die Suche nach kostengünstigen Lösungen unter Nutzung des Internet unterstützen.

    Die nichtkommerziellen Programme fallen unter die GEMA-Vereinbarung der ALM für nichtkommerzielle Radios.

    Werbung oder andere Formen kommerzieller Nutzung sind auf den ausgeschriebenen Frequenzen ausgeschlossen. Möglich ist der Hinweis auf ein erweitertes Internetangebot mit Radioinhalten.

  6. Wer regelmäßige Sendezeiten auf den UKW-Frequenzen nutzen will, muss entsprechende Erfahrungen nachweisen, im Übrigen sind für die Auswahl die gesetzlichen Vielfaltskriterien maßgeblich.

B. Festsetzung einer Ausschlussfrist

Anträge auf Erteilung einer Sendeerlaubnis für die Veranstaltung von Hörfunk auf den ausgeschriebenen Frequenzen sowie Anträge von Rundfunkanstalten, die Sendezeiten auf diesen Frequenzen für die Erprobung neuer Formate nutzen wollen, sind in zwölffacher Ausfertigung

bis zum Mittwoch, den 02. März 2011, 12:00 Uhr (Eingang bei der Medienanstalt)

an die Medienanstalt Berlin-Brandenburg, Kleine Präsidentenstraße 1, 10178 Berlin zu richten.

C. Anforderungen an die Anträge

Die Anträge sollen in der angegebenen Reihenfolge die im Folgenden aufgeführten Angaben enthalten. Bei Anträgen von Rundfunkanstalten oder von der mabb bereits zugelassenen Veranstaltern auf die Zuweisung von Sendezeiten müssen nur die Angaben aus Abschnitt 1.1 und 3 enthalten sein.

Die Anträge der bestehenden Radioinitiativen auf den genannten Frequenzen müssen neben den Angaben aus Abschnitt 1.1 eine aktualisierte Programmbeschreibung und einen inhaltlichen Ausblick des zu erwartenden Programms enthalten.

Abschnitt 1: Allgemeine Angaben

  1. Bezeichnung der beantragten Sendezeit nach Umfang und Turnus.
  2. Nähere Angaben zum Antragsteller:

    Bei natürlichen Personen: Name, Vorname, Wohnsitz, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit,

    Bei juristischen Personen: Name, Handelsregisterauszug, Gesellschaftsvertrag, gesetzliche oder satzungsmäßige Vertreter; für diese müssen außerdem die für natürliche Personen geforderten Angaben (s.o.) gemacht werden.

    Bei auf Dauer angelegten nicht rechtsfähigen Personenvereinigungen: Angabe der Mitglieder, der rechtlichen Grundlage der Kooperation und der vertretungsberechtigten Person mit den für natürliche Personen geforderten Angaben (s.o.).

  3. Beteiligungen Dritter

    Beteiligung Dritter (neben den unter 2. genannten Personen) bei der Vorbereitung des Antrages und an der Herstellung, Verbreitung und Finanzierung des Programms

  4. Ansprechpartner für Nachfragen

Abschnitt 2: Organisationsstruktur und Personal

  1. Organisation und Personal

    Beschreibung der getroffenen technischen und personellen Vorkehrungen für das geplante Programm.

Abschnitt 3: Programm

  1. Zusammenfassende Beschreibung des Programms

    Erläutern Sie den Ansatz, die Zielgruppe des Programms und Ihre Programmphilosophie

  2. Verhältnis von Musik und Wort

    Geben Sie den Wortanteil (einschließlich Musikmoderation) an der gesamten Sendezeit an.

  3. Musikfarbe

    Geben Sie Einzelheiten über die von Ihnen vorgesehene Musikfarbe an, indem Sie dabei anerkannte Definitionen benutzen und eine ausreichende Zahl repräsentativer Musiktitel angeben.

  4. Wortprogramm

    Beschreiben Sie so umfassend und differenziert wie möglich den Inhalt des vorgesehenen Wortprogramms.

  5. Vielfaltsbeitrag und Zielgruppen

    Erläutern Sie, welchen zusätzlichen Beitrag das Programm neben den bereits gesendeten Programmen in der Region Berlin-Brandenburg leisten soll.

  6. Verknüpfung mit dem Internet und anderen Medien.

Abschnitt 4: Finanzierung

Der Antrag muß erkennen lassen, daß der Antragsteller in der Lage ist, die notwendigen finanziellen, technischen und organisatorischen Vorkehrungen für das geplante Programm zu treffen. Hierzu sind vorzulegen:

  1. ein Finanzplan, in dem die geplanten Ausgaben für ein Jahr im Voraus im Einzelnen aufzuschlüsseln sind und aus dem die Deckung der Ausgaben hervorgehen muss;
  2. Angaben zur Finanzierung der geplanten Ausgaben.

Abschnitt 5: Beschreibung und Nachweis der Erfahrungen mit der Veranstaltung regelmäßiger Sendungen

Im Hinblick auf die bei ALEX - Offener Kanal Berlin bestehenden Möglichkeiten zur Produktion und Verbreitung von Radiosendungen werden zusätzliche regelmäßige Sendezeiten vorrangig an Produzenten vergeben, die Kompetenz und Erfahrungen bei der Produktion von Radiosendungen nachweisen können und deshalb erwarten lassen, dass die Sendungen den Ansprüchen eines breiteren Publikums entsprechen.

  1. Neben der schriftlichen Darstellung der bisherigen Produktionen/Sendungen sollen digital gespeichert zwei unterschiedliche Sendestunden vorgelegt werden, die das angestrebte Programmprofil erkennen lassen.

© Medienanstalt Berlin Brandenburg

Quelle: http://www.mabb.de/presse-publikationen/archiv/2011/17012011.html