Jahreskongress des Bundesverbandes Freier Radios in Leipzig
Am letzten Oktober-Wochenende hat in Leipzig der Bundeskongress Freier Radios (BFR) stattgefunden. Organisiert worden war das Treffen vom hiesigen freien Radio blau. Die Veranstalter aus der Paul-Gruner-Straße hatten Workshops und Diskussionsrunden auf den Programmzettel geschrieben.
Am Ende war auch eine Erklärung aller freien Radios in Deutschland entstanden. In der Abschlusspressemeldung des Kongresses riefen die Initiatoren vom BFR nach besseren Arbeitsmöglichkeiten: „Der Bundesverband Freier Radios bekräftigte auf seinem Jahreskongress die Forderungen nach ausreichenden rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen für Freie Radios. Insbesondere in Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Brandenburg, Berlin sowie Niedersachsen wird aufgrund politischer Vorgaben die Freiheit der Kommunikation für nichtkommerzielle und selbstorganisierte Medien erheblich eingeschränkt.“
60 Vertreter und Vertreterinnen aus 21 freien Radios und Radioinitiativen seien anlässlich des Treffens in der Messestadt gewesen. Sie zogen eine eher nüchterne Bilanz für die Situation ihrer Medienform in Deutschland.
Michael Menzel von Radio Dreyeckland zur Lage in NRW: „Bereits im Jahr 2007 wurde der sogenannte Bürgerfunk mit dem neuen Landesmediengesetz durch die CDU/FDP-Landesregierung stark beschnitten. Diese Situation hat sich keineswegs gebessert.”
Zum Stand der Dinge in Sachsen sagte Melanie Ott von Radio blau: „Unsere institutionelle Grundsicherung aus Rundfunkgebühren ist nach wie vor nicht gegeben.” In Berlin habe die Medienanstalt zwar reagiert, allerdings sei „das seit Mai 2010 sendende Pilotprojekt 88vier kein Musterbeispiel für die Förderung der Partizipation der beteiligten Initiativen”, so Paul Motikat von Pi-Radio zur Situation in der Hauptstadt.
In der beim Treffen entstandenen Erklärung riefen die freien Radio-Leute nach mehr Anerkennung und besserer Ausstattung für die freien Stationen in Deutschland: „Wir fordern, dass jedes Freie Radio das Recht auf eine eigene leistungsstarke lokale oder regionale Frequenz hat, die gemeinsame Kommunikations- und soziokulturelle Räume versorgt“, heißt es darin zunächst.
Dies müsse in der Mediengesetzgebung der einzelnen Bundesländer berücksichtigt werden. Da Freie Radios öffentliche Aufgaben erfüllten, hätten sie einen Rechtsanspruch auf öffentliche Förderung - insbesondere einen aufgabengerechten Anteil an der Rundfunkgebühr. Dies umfasse auch technische Übertragungsmöglichkeiten.
Auch in Sachen Medienpolitik fordern die Freien Radios mehr Mitsprache: „Bezüglich der Urheberrechte genießen die Freien Radios einen Sonderstatus, der ihrem nichtkommerziellen und partizipativen Charakter entspricht. Bei Erarbeitung von Gesetzen, Gesetzesänderungen und internationalen Verträgen, die das Medien- und Fernmeldewesen betreffen, haben die Vertreter der Freien Radios das Recht auf Mitsprache und Mitbestimmung.“
Mit den Medienpolitikern in Sachsen ging der Bundesverband Freier Radios nach den Ereignissen Ende 2009/Anfang 2010 noch einmal hart ins Gericht: „Der BFR verurteilt aufs Schärfste, dass im April 2010 die drei Freien Radios in Sachsen bei der Ausübung ihres Rechts auf Kommunikation massiv eingeschränkt wurden. In einem bundesweit einmaligen Akt der Willkür hatte der Betreiber des privat-kommerziellen Mantelprogramms am 17. April die drei lizenzierten Freien Radios abschalten lassen.“
Da die SLM keinen Grund zum Einschreiten gesehen hätte, habe man die Wiederaufschaltung am 14. Mai über das Bundesministerium für Wirtschaft sowie über die Bundesnetzagentur durchsetzen müssen. Auch die institutionelle Grundsicherung der sächsischen Freien Radios durch entsprechende Förderung aus den Rundfunkgebühren sei nach wie vor nicht gegeben.
Der Verband zum Thema Sachsen in seiner Erklärung schließlich: „Der BFR verurteilt die Diskriminierung Freier Radios durch die sächsische Medienanstalt wegen der Nichtanwendung der Bestimmungen zur Förderung nichtkommerzieller Rundfunkveranstaltungen aus dem Rundfunkstaatsvertrag der Länder, trotz vorhandener Möglichkeit im sächsischen Medienrecht.“
Der BFR unterstütze deshalb die klarstellende Umsetzung der Änderung des „Sächsischen Gesetzes zur Durchführung des Staatsvertrages über den Rundfunk im vereinten Deutschland und zur Änderung des Sächsischen Privatrundfunkgesetzes“, wie ihn die Fraktionen SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen im Januar 2010 dem Landtag vorgelegt haben.
Bei Radio blau selbst bereitet man sich derweil wieder intensiver auf den neuerlich drohenden Finanzengpass vor. Die Radioleute aus der Paul-Gruner-Straße müssen die Kosten für den Transport ihrer Signale vom Studio zum Sendemast seit diesem Jahr selber bezahlen. Im Frühjahr war die Stadt eingesprungen – allerdings nur für 2010. Mit dem jetzt nahenden Jahresende gilt es wieder die Frage zu klären: woher mit dem Geld für die Sende- und Leitungskosten im nächsten Jahr?
Ob dieser Problematik wird im Sender gerade wieder einmal eine Arbeitsgemeinschaft gebildet. Motto: „Der 31.Dezember naht mit schnellen Schritten. Wenn wir nicht aus der Knete kommen, wird es möglicherweise noch finsterer, als es eh schon im Winter ist. Es ist immer noch nicht geklärt, woher die Sende- und Leitungskosten kommen.“
(Bernd Reiher)
© Leipziger Internet Zeitung
Quelle: http://www.l-iz.de/Bildung/Medien/2010/11/Jahreskongress-des-Bundesverba...